Es wird vermehrt unangemeldet, unkontrolliert und damit wild geflogen! Daraus ergeben sich für den Kunden teilweise Preisvorteile, aber auch juristische Nachteile, die wir dem Kunden nicht anbieten wollen. Uns sind Fälle bekannt, dass bereits gedrehte Luftaufnahmen nicht veröffentlicht werden durften, weil sie illegal entstanden sind. Daher liegt uns die Flugvorbereitung sehr am Herzen und wird von uns in aller Regel selbst durchgeführt. Dieser Service ist bei uns für einen Aufstiegspunkt im Angebotspreis inkl.!

Alle eingesetzten Kamerakopter der Filmmerkasten GmbH und deren Kooperationspartner sind mit einer entsprechenden, auf den Kopter angepassten Haftpflichtversicherung versichert. Mit der neuen „EU Drohnenverordnung“, die bundesweit ab Januar 2021 in Kraft getreten ist, haben sich einige neue Bestimmungen ergeben. Gerne informieren wir Sie, welche neuen Auflagen möglicherweise in Ihrem gewünschten Fluggebiet zu beachten sind.

Für unbenannte Fluggeräte gelten mit der EU Verordnung neue Gewichtsklassen, die unterschiedliche „Drohnenführerscheine“ benötigen. Seit Anfang 2017 sind wir zertifizierte Lufthansa Safe Drone Piloten*innen und damit in der Safe Drone Datenbank registriert.

Viele Flüge/Aufnahmen sind ohne aufwendige Formalitäten möglich, wenn eine Start/Landeerlaubnis des Grundstückeigentümers (die immer vorliegen muss) erteilt wurde.

Mit einer Ausnahmegenehmigung sind auch Aufnahmen möglich, wenngleich sie zunächst grundsätzlich verboten sind. Wir besitzen eine Ausnahmegenehmigung des RP Darmstadt, um näher als es die Verordnung vorsieht, an Wasserstraßen und Menschenansammlungen heranfliegen zu dürfen. Das ist eine Serviceleistung, die wir unseren Kunden in Hessen gerne ermöglichen. Eine Anerkennung anderer Bundesländer ist durch die erteilte Genehmigung des RP Darmstadt möglich. Oftmals schneller, als ein Neuantrag! Mit Einführung der EU Verordnung werden sich möglicherweise auch Zuständigkeiten der einzelnen Luftfahrtbehörden der Länder verändern. Wir sind sehr gespannt.

Auch wenn wir für unsere Kunden gerne ein Maximum des Erlaubten bei Behörden herausholen – am Ende steht immer die Sicherheit für Mensch und Tier im Vordergrund. Ein Überflug über eine Menschenansammlung ist nicht erlaubt, wenn nicht zuvor das zuständige Luftfahrtamt  nach Risikoprüfung eine Sondererlaubnis erteilt hat.

Es dürfen weiterhin keine Aufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden, die die Privatsphäre einzelner Personen ohne ausdrückliche Willensbekundung stören.

Wir beraten Sie gerne, ob und welche Ausnahmegenehmigung möglicherweise für Ihre geplante Flugaufnahme nötig und die Richtige ist. Und natürlich beantragen wir für Sie nach Auftragserteilung diese bei den zuständigen Behörden. Die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung sind nicht inklusive.

Wetterbedingungen: Ein Einsatz der Kopter ist bei Regen oder stürmischen Wind nicht möglich. Ein Flug oder ein besonderes Manöver ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn es durch unsere erfahrenen Piloten als durchführbar eingestuft wird.